Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN 14675. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden.
Diese Norm enthält keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen. In jedem Fall ist das bestimmungsgemäße Zusammenwirken aller Teile einer Brandmeldeanlage mit anderen Anlagen - soweit dies die uneingeschränkte Funktion der Brandmeldeanlage erfordert - sicherzustellen.
Gefahrenwarnanlagen nach DIN V VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1), sowie vernetzte oder unvernetzte Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604, sind keine Brandmeldeanlagen im Sinne dieser Norm.
Zuständig ist das UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.